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Europarat: Gewissensfreiheit im Gesundheitswesen mehrheitlich bestätigt
Sieg für Lebensschutz und Würde des Menschen
Der Erfolg, den diverse christliche NGOs und Lebensschutzorganisationen durch ihre gezielte Lobbying-Arbeit im Vorfeld einer wichtigen Abstimmung im Straßburger Europarat erreichen konnten, zeigt, dass es sich lohnt, positive Kräfte zu mobilisieren und die Stimme für den Schutz des menschlichen Lebens in all seinen Lebensphasen zu erheben.
McCafferty-Bericht scheitert
Am vergangenen 7. Oktober konnte bei einer Abstimmung der Parlamentarischen Versammlung im Europarat eine Empfehlung verhindert werden, die, falls sie durchgegangen wäre, die Gewissensfreiheit und das Recht der Verweigerung aus Gewissensgründen im Bereich der Gesundheitsfürsorge massiv eingeschränkt hätte. Der sogenannte McCafferty-Bericht vom 20. Juli 2010 wurde an diesem Tag in der Parlamentarischen Versammlung mehrheitlich abgelehnt. Die Angehörige der sozialistischen Fraktion Christine McCafferty aus Großbritannien gab als Berichterstatterin im Auftrag des Ausschusses für „Soziales, Gesundheit und Familie“ in diesem Bericht Empfehlungen, wie mit Widerstand aus Gewissengründen gegen ethisch bedenkliche Handlungen in Zukunft verfahren werden soll.
 Die britische Abgeordnete Christine McCafferty forderte eine Verpflichtung zur Vornahme ethisch umstrittener medizinischer Dienstleistungen.
In diesem Bericht heißt es: „Es kommt immer öfter vor, dass Ärzte oder sonstiges medizinisches Personal aus Gründen der Religion, der Moral oder Philosophie bestimmte medizinische Dienstleistungen verweigern. Zwar kann man niemanden zwingen, gegen sein Gewissen zu handeln, aber da solche Fälle sich gerade in Fragen der Fortpflanzung (Abtreibung, künstliche Befruchtung usw.) häufen, bedarf es gesetzlicher Regelungen. Es soll ein Gleichgewicht zwischen dem Recht des Arztes, einen Eingriff aus Gewissensgründen zu verweigern, und dem Recht der Frau auf bestimmte gesetzlich erlaubte medizinische Eingriffe oder Behandlungen gefunden werden.“
McCafferty will Verpflichtung zu umstrittenen medizinischen Dienstleistungen
Deshalb fordert McCafferty die europäischen Staaten in ihrem Bericht auf, einschneidende Verpflichtungen zu schaffen, um ethisch umstrittene medizinische Dienstleistungen auch gegen Gewissenswiderstände durchzusetzen. Weiters solle das Recht auf freie Gewissensentscheidung nur für direkt in medizinische Eingriffe involvierte Individuen (Angestellte wie Ärzte etc.), nicht aber für nicht unmittelbar betroffenes Personal (z. B. Krankenschwestern, Stationspersonal) gelten. McCafferty übt im Bericht besonders Kritik an der ablehnenden Haltung derjenigen Ärzte oder Angestellten von Spitälern, die sich aus Gewissensgründen weigern, Eingriffe wie z.B. Abtreibungen in einzelnen öffentlichen medizinischen Einrichtungen oder Kliniken (z. B. Ordensspitälern, Anm.) durchzuführen.
 Nur mit knapper Mehrheit bestätigte der Europarat die Gewissensfreiheit im Gesundheitswesen.
Außerdem fordert die britische Berichterstatterin die 47 europäischen Mitgliedstaaten des Europarates auf, „die im Gesundheitsbereich Tätigen zu verpflichten, dem Patienten die gewünschte Behandlung, auf die er ein Recht hat, zukommen zu lassen, auch wenn er oder sie (jene Behandlung) aus Gewissensgründen verweigert.“ Den Mitgliedstaaten wird weiters empfohlen, ein Register zu führen über diejenigen, die sich aus Gewissensgründen weigern, ethisch bedenkliche Handlungen durchzuführen, und auch über Krankenanstalten, die Eingriffe wie Abtreibungen nicht anbieten. Es handelt sich also sozusagen um eine „schwarze Liste“, die diese Ärzte und Pfleger an den Pranger stellen solle. Darüber hinaus fordert der Bericht auch die Einrichtung „effizienter Beschwerdestellen“ gegen die Gewissensverweigerer.
Bericht löst Empörung bei NGOs aus
Der McCafferty-Bericht, vor allem die darin eingeforderten „Verpflichtungen“ lösten bei vielen NGOs eine Welle der Empörung aus. Als „diskriminierenden und totalitären Akt – und eines europäischen Demokratieverständnisses unwürdig“ bezeichnete die Maßnahmen zum Beispiel das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“, eine unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Initiative, die von 340 Salzburger Ärztinnen und Ärzten unterstützt wird, in einer öffentlichen Stellungnahme. In der Stellungnahme stellten die Salzburger Ärzte weiters „in aller Klarheit fest, dass es die Pflicht des Staates und des öffentlichen Gesundheitswesens ist, für die Gesundheit und das Wohl jedes Bürgers – unabhängig von Geschlecht, Alter, Entwicklungsstand oder Behinderung – zu sorgen, dessen Recht auf Leben umfassend zu schützen und ihm den Zugang zu einer adäquaten medizinischen Versorgung, einschließlich einer palliativmedizinischen Betreuung am Lebensende, zu ermöglichen.“ Abschließend riefen die unterzeichnenden Ärzte in Erinnerung, dass es „aus diesem Grund das souveräne Recht jedes Staates ist und aus ethischer Sicht auch seine Pflicht, Euthanasie gesetzlich zu verbieten“ und forderten die Abgeordneten des Europarates auf, „aus Verantwortung gegenüber den Europäischen Bürgerinnen und Bürgern und zum Schutz von deren Grundrechten gegen das vorliegende Dokument zu stimmen.“ Große Sorgen bereitete dieser Bericht auch der internationalen und ökumenischen Vereinigung „Europa für Christus“, da „eine Annahme dieses Berichts für Christen und christlich orientierte Krankenhäuser ein großes Problem darstellen“ würde. Demzufolge müssten „Krankenhäuser alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist, also z.B. Abtreibung, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen, Sterilisierung etc. Das würde für christlich orientierte Krankenhäuser heißen, dass sie zusperren ... oder ihre christliche Orientierung aufgeben müssten,“ stellte das „Europa für Christus-Team“ in einem Rundbrief an die Mitglieder fest. Weiters klärte die Vereinigung in ihrem Rundbrief auf, dass im Bericht der „Zugang zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit gleichgestellt“ werde, was rechtlich falsch sei und letztlich ein indirektes „Recht auf Abtreibung“ schaffen würde.
Erfolgreiches Lobbying in Brüssel und Straßburg
Widerstand gegen den Bericht regte sich auch bei jenen christlichen NGOs, die direkt in Brüssel und Straßburg bei den europäischen Institutionen effektive Lobbying-Arbeit leisten. So richtete die Direktorin des europäischen Zweiges der „World Youth Alliance“ (Weltjugendallianz-Europa), Marie-Caroline Leroux, einen Appell an die 47 Mitgliedstaaten des Europarates und erinnerte daran, dass die „Gewissensfreiheit ein fundamentales Menschenrecht“ darstelle. Sie folgerte daraus, „dass die Würde des Menschen auf intimste und extremste Weise verletzt“ werde, wenn die Gewissensfreiheit nicht mehr garantiert ist. Deshalb müsse „dieses fundamentale Menschenrecht in jeder Situation“ verteidigt werden. Die französische Organisation „Alliance pour les Droits de la Vie“ (Allianz für die Rechte des Lebens) mobilisierte vor allem in Frankreich viele Menschen, indem sie auf ihrer Homepage eine Unterschriftenaktion startete. So konnten innerhalb einer Woche – dank des Internets – 26.000 Unterschriften gesammelt werden, darunter allein 4.500 von Angestellten im Gesundheitsbereich. Die Unterschriften wurden rechtzeitig dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Mevlüt Çavusoglu, überreicht. Durch diese Aktion ließen sich schließlich auch die französischen Medien wachrütteln, woraufhin unter anderen auch ein Artikel im „Le Figaro“ erschien, in dem der Direktor der „Allianz für die Rechte des Lebens“, Dr. Xavier Mirabel, zitiert und dessen Unterschriftenaktion positiv hervorgehoben wurde.
Knappe Ablehnung mit 56 gegen 51 Stimmen
Diese und viele andere kleinere und größere Mobilisierungsinitiativen haben schließlich dazu geführt, dass nicht nur das „demokratische Gewissen“ Europas, sondern auch das „moralische Gewissen“ über einen willkürlichen Missbrauch der politischen Macht siegen konnte: Der McCafferty-Bericht wurde nicht nur abgelehnt, sondern das „Recht auf Gewissensfreiheit“ wurde mit 56 Stimmen gegen 51 (und 4 Enthaltungen) in einer Resolution erneut feierlich bekräftigt. Einzelne Textpassagen wurden nach einer heftigen Debatte aus dem ursprünglichen Bericht gestrichen und Abänderungswünsche einzelner Lobbying-Gruppen eingearbeitet. Ein Triumph? „Keineswegs,“ meint Xavier Mirabel von der französischen „Allianz für die Rechte des Lebens“ in einem Interview. „Wir wollen uns nicht den Erfolg zurechnen, denn es ist sehr schwer abzuschätzen, was letztendlich bei einem so knappen Resultat ins Gewicht gefallen ist. Wir müssen vor allem den 56 Abgeordneten danken.“
Die Gefahr ist nicht gebannt
Mirabel bedankt sich auch bei jedem einzelnen Unterstützer seiner Petition: „Jeder Unterzeichner kann stolz sein zu wissen, dass seine Unterschrift gezählt hat.“ Es gebe jedoch auch noch zwei Wermutstropfen: Der Text enthalte in seiner Endversion noch ein paar Formulierungen, deren ausgiebige Interpretation sehr schnell von der ursprünglichen Intention abweichen könne. „Man vermeidet das Schlimmste – wie die Verpflichtung, gegen das Gewissen zu handeln –, aber die Risiken bleiben ...“ Der zweite Wermutstropfen, der zu einer noch größeren Wachsamkeit führen sollte, sei „die geistige Verfassung, in der die Initiatoren die Debatte geführt haben: Ihre Intention ist es weiterhin, die Gewissensfreiheit zu unterdrücken.“ Dennoch hat diese Abstimmung bewiesen, dass es nie zu spät ist, sich zu engagieren, wenn es darum geht, die Würde des Menschen zu verteidigen.

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