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Editorial

Der erste Schritt ist geschafft: Nach jahrelangen Verhandlungen hat das
Parlament die Abzugsfähigkeit für humanitäre Spenden von der
Einkommenssteuer beschlossen – ein längst überfälliger Schritt, der
außerordentlich zu begrüßen ist.
Der Malteser Hospitaldienst wird als ausschließlich ehernamtliches und
mildtätiges Hilfswerk natürlich trachten, alle Bedingungen zu erfüllen,
die der Gesetzgeber festgelegt hat, um in den Genuß der Absetzfähigkeit
zu kommen: Ab Ende Juli sollten die Bescheide ausgestellt werden, und
rückwirkend zum 1. Jänner dieses Jahres Spenden absetzbar machen.
Diesmal bringen ausführliche Berichte über unsere Albanienhilfe, ein
Zeichen der brüderlichen Zusammenarbeit von Malteser Organisationen in
unterscheidlichen Ländern und einen ausführlichen Blick auf die
unterschiedlichenTätigkeiten unserer Ordensbrüder im Libanon.
Großmeister Frá Matthew Festing besuchte Ungarn und die EU und beriet
in einer Strategiekonferenz mit zahlreichen Ordensmitgliedern wichtige
Entscheidungen für die Zukunft.
Ein Ausblick auf die Internationale Malteser Wallfahrt nach Lourdes
darf natürlich nicht fehlen, ist diese Reise doch für viele unserer
betreuten Freunde jährlicher Höhepunkt ihres oft mühevollen Lebens.

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