Malteser Kreuz

Der Malteserorden vereinheitlicht sein weltweites Auftreten und das seiner Hilfswerke

Bereits die vor 1153 geschaffene erste Regel des Meisters Raymund du Puy gibt erste Anhaltspunkte für eine Ordenstracht und eine eigene Kennzeichnung der hospitalären Gemeinschaft. So wird neben einer Forderung nach einfacher Kleidung die Verpflichtung, den Mantel mit einem Kreuz zu kennzeichnen, genannt. In der von Papst Lucius III. 1184 ausgestellten Bulle wird das Tragen eines weißen Kreuzes ausschließlich den Angehörigen des Johanniter/Malteser-Ritter-Ordens vorbehalten.  1259 erwähnt Papst Alexander IV. in einer Bulle den schwarzen Ordensmantel mit weißem Kreuz und bewilligt den Ordensrittern auch eine eigene Kriegstracht.  Die bei den Militäreinsätzen, den sogenannten Karawanen, zu tragende Feldtracht bestand aus einem, dem Ordensbanner, welches seit dem 12. Jahrhundert existieren dürfte , nachempfundenen, roten Waffenrock, dem ein weißes Balkenkreuz aufgelegt war und diente natürlich auch zur Kennzeichnung und Erkennung.

MHDA-WappenNEU

Im Laufe der Jahrhunderte unterlag das Ordenskreuz selbst großen Veränderungen. So wurden die Enden des ursprünglich reinen Balkenkreuzes verbreitert und zu einem Tatzenkreuz und schließlich entstand daraus das typische achtspitzige Malteserkreuz (lat. crux melitensis).
Im Zuge der Entstehung einer eigenen Ordenheraldik wurde auch das Ordenswappen selbst verändert und man unterlegte im 16. Jahrhundert den Schild mit dem achtspitzigen Kreuz, umgab ihn mit dem Rosenkranz und krönte ihn mit einer Blätterkrone. Weitere Veränderungen folgten und so wurde z. B. im 18. Jahrhundert die Blätterkrone durch eine Königskrone ersetzt und im 19. Jahrhundert der Wappenmantel hinzugefügt.
Durch das Außerordentliche Generalkapitel des Ordens vom 28. – 30. April 1997 wurde die Verfassung und der Codex des Ordens vom 27. Juni 1961 letztmalig revidiert und auch das Aussehen des Wappens des Ordens, in Art. 6 § 2 der Verfassung, neu festgeschrieben und ein einheitliches Emblem für die Hilfswerke des Ordens im Codex, Kapitel IX, Art. 242 festgelegt.
Der Art.6 § 2 der Verfassung lautet: „Das Wappen des Ordens zeigt ein mit einem ovalen Schild belegtes weißes achtspitziges Kreuz. Der Schild zeigt auf rotem Feld ein weißes, lateinisches Kreuz, ist von einem Rosenkranz umsäumt und unter einer Krone von einem Fürstenmantel umgeben.“


Armorial B. full colour

Der Art. 242 des Codex lautet: „Das Emblem der caritativen Werke der Ordensgliederungen ist das achtspitzige weiße Kreuz im roten Schild gemäß der Darstellung in dem einschlägigen Reglement.“
Da beide Beschreibungen aber nicht eindeutig sind und im Zuge der Geschichte des Ordens sich zahlreiche verschiedene Variationen und Formen entwickelt hatten, die von den einzelnen Gliederungen und Hilfswerken weiter verwendet wurden, sah sich die Ordensregierung gezwungen, eine einheitliche Version für das Wappen und das Emblem vorzugeben und Richtlinien für den Gebrauch derselben zu erstellen und festzulegen.
Auch das Internet und die Entwicklung der globalen Kommunikation zeigten deutlich die Notwendigkeit eines einheitlichen Auftretens auf. Die vielfach verwendeten verschiedenen Wappen und Zeichen verwirrten und machten eine eindeutige Zuordnung der vielen, in über 120 Ländern der Welt, vorhandenen Aktivitäten und Werke nur mehr für Eingeweihte möglich. Außerdem war eine deutliche Unterscheidung, insbesondere gegenüber den sogenannten „Pseudo-Orden“ („self-styled“ orders), die unser Wappen und Zeichen missbrauchen bzw. auch in ähnlicher Form verwenden, um kriminelle Handlungen, wie Betrug, Finanzbetrug, Täuschung und Dokumentenfälschungen zu begehen, so nicht gegeben.
Mit den Beschlüssen des Souveränen Rates vom 2. März 2005 (Nr. 43080) und vom 7. Dezember 2005 (Nr. 45007) hat der Orden nun sein Wappen und das für seine Institutionen (Großpriorate, Subpriorate, Nationale Assoziationen und diplomatische Missionen) weltweit vereinheitlicht und seinen Gebrauch klar festgelegt.
Auch das Emblem für die Hilfswerke wurde standarisiert und nur mehr dieses Wappenschild ist für alle karitativen und humanitären Werke zu verwenden.
 Diese Vereinheitlichung betrifft natürlich auch alle offiziellen Briefpapiere, Dokumente, die Pässe und Ausweise , die Kennzeichnung der Fahrzeuge und der Einrichtungen, Internetauftritte, Werbematerialien, etc. Selbstverständlich sind alle Delegationen und Hilfswerke in Österreich rechtzeitig nach Erhalt der genauen Richtlinien – bereits im Juli 2006 – informiert worden und mit der 50-Jahrfeier des Malteser Hospitaldienstes ist unsere Ausnahmegenehmigung und Fristverlängerung für eine Umsetzung abgelaufen.
Sowohl das Großpriorat von Österreich als auch alle österreichischen Ordenswerke, wie z.B. der Malteser Hospitaldienst Austria, haben daher diese Entscheidung nun umzusetzen, um zum Schutz unseres Zeichens beizutragen.

  •  Richard Steeb

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Letztes Update dieser Seite: Dienstag, 28. August 2007 um 22:43:20 Uhr
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