Malteser Kreuz

Zwei Jahre Sanitätsgesetz: Wie steht es nun um die Sanitäter beim MHDA?

Das Sanitäter-Gesetz ist nun schon fast zwei Jahre in Kraft. Mit dem Bundesgesetzblatt I 30/2002 werden Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Ausbildung der Sanitäter - sowohl der hauptamtlichen als auch erstmals der ehrenamtlichen - geregelt. Darüber hinaus wird der MHDA im Gesetz als eine jener Organisationen angeführt, die Sanitäter einsetzt. Wie steht es nun um die Sanitäter beim MHDA?

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Tag und Nacht im Einsatz.

Im Zuge der Übergangsbestimmungen wurde eine Reihe von Anerkennungsverfahren gemäß den Bestimmungen des Sanitäter-Gesetzes durchgeführt. Dabei erhielten 21 Notfallsanitäter und 167 Rettungssanitäter ihr Anerkennungsdekret. Mit Inkrafttreten des Gesetzes startete der MHDA ein intensives Schulungsprogramm, um die erforderlichen Zertifizierungen am halbautomatischen Defibrillator durchzuführen.

Parallel dazu erlangte der MHDA in den Bundesländern Wien, Salzburg, Steiermark und Tirol die Berechtigung zur Ausbildung von Rettungssanitätern. Die ersten drei Sanitäter konnten bereits die Ausbildung mit einer kommissionellen Prüfung erfolgreich abschließen. Eine große Anzahl von weiteren geprüften Rettungssanitätern ist für das heurige Jahr zu erwarten.

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Notfallsanitäter werden in Wien in einer Kooperation der Rettungsorganisationen "4 für Wien" (Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Samariterbund und MHDA) zusammen mit der Wiener Rettung ausgebildet.

Der Einsatz von Sanitätern erfolgt im MHDA auf vielfältige Weise. Das breiteste Spektrum bietet sich im Bereich der so genannten Ambulanzdienste. Bei Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art - vom Schulball bis zur Sportveranstaltung, vom Konzert bis zur Techno-Party - stehen Sanitäter des MHDA, zum Teil durch Notärzte unterstützt, bereit, um verletzte oder erkrankte Personen zu betreuen und zu behandeln. Bei erforderlichen Spitalseinweisungen wird der Transport ebenfalls durch die Sanitäter durchgeführt. Auch Organisation und Einsatzleitung solcher Ambulanzdienste sind Tätigkeiten, die von erfahrenen Sanitätern ausgeführt werden.

Des weiteren stehen die Sanitäter im regulären Rettungs- und Krankentransportdienst, zum Teil auf MHDAeigenen Fahrzeugen, zum Teil auf Fahrzeugen befreundeter Organisationen. So werden in Wien mit Malteser-Fahrzeugen Krankentransport und Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit der Johanniter Unfallhilfe und der Wiener Rettung betrieben. In Wien und Salzburg fahren Sanitäter des MHDA aber auch auf Fahrzeugen des Roten Kreuzes im regelmäßigen Dienstbetrieb mit. In Tirol und der Steiermark werden vor allem Überlandtransporte von den Sanitätern durchgeführt.

Auch im sogenannten Sozialdienst kommen die Sanitäter zum Einsatz. Hier vor allem bei Reisen und Wallfahrten, um neben der ärztlichen und pflegerischen Betreuung unserer Betreuten auch eine rasche sanitätshilfliche Versorgung zu gewährleisten.

Die Sanitäter sind nach dem Gesetz verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Der MHDA bietet hierzu seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Möglichkeiten. Das Spektrum reicht von Fortbildungsabenden zu verschiedenen Themen der Notfallmedizin über Trainingsveranstaltungen und Übungen bis zum Besuch von Fachkongressen und Fortbildungsveranstaltungen befreundeter Organisationen.

Durch Anpassungen im Bereich der Aus- und Fortbildung aber auch der Verwaltung ist es dem MHDA gelungen, eine nachhaltige qualitätsbewußte Pflege "der Ressource Sanitäter" aufzubauen, um auch in den kommenden Jahren die oben beschriebenen Dienstleistungen anbieten zu können.
Zum Abschluß soll noch der Anspruch des MHDA an all seine Mitglieder erwähnt werden, dass jedes Mitglied für alle Dienstarten des MHDA ausgebildet wird und daher auch in allen Dienstarten tätig sein soll.

Daraus ergibt sich das Verständnis, dass Sanitäter des MHDA auch und besonders im Sozialdienst tätig sind.

  •  Georg Kühnelt-Leddihn

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Letztes Update dieser Seite: Freitag, 30. April 2004 um 0:22:25 Uhr
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